In der DIN EN 14351-1 werden Leistungseigenschaften für Fenster und Außentüren festgelegt. Die in dieser Norm enthaltenen Eigenschaften gelten materialunabhängig. Aus dem Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1 sind Feuer- und Rauchschutzeigenschaften herausgenommen, diese sind in der DIN EN 16034 enthalten.
Gemäß Bauproduktengesetz und Landesbauordnungen wurde in Deutschland die Bauproduktenrichtlinie umgesetzt. Demnach sind für Fenster und Türen, abhängig vom Verwendungszweck, insbesondere folgende Eigenschaften relevant:
- Klassen der Durchbiegungsbegrenzung
- Schalldämmmaß Rw
- Wärmedurchgangskoeffizient Uw oder UD
- Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert
- Luftdurchlässigkeit
- Tragfähigkeit
Diese Leistungseigenschaften sind in der DIN EN 14351-1 festgelegt und können durch Tabellenwerte, Berechnungen oder Messungen bestimmt werden.
Bauleiter sollten dazu öffentlich-rechtliche Regelungen wie beispielsweise zur Ausführung von transparenten Bauteilen beachten.
Bauregelliste B Teil 1 – Ausgabe 2015/2 beschreibt dazu:
- Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie […]
- 8.5.3 Fenster und Außentüren nach DIN EN 14351-1 ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit […]
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Türen muss folgende Angaben enthalten:
- Kennnummer der Zertifizierungsstelle
- Hersteller (Name, Anschrift oder Kennzeichnung)
- Jahreszahl der Anbringung des Kennzeichens (die letzten beiden Ziffern des Jahres)
- Nummer des EG-Konformitätszertifikats
- Verweis auf die DIN EN 14351-1:2006+A2:2016
- Produktbeschreibung:
- Bezeichnung
- Werkstoff
- Maße
- Verwendungszweck etc.
- Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften, z.B. bei einem Dachflächenfenster:
- Widerstandsfähigkeit gegen Windlasten
- Widerstandsfähigkeit gegen Schneelasten
- Brandverhalten
- Schlagregendichtheit
- Stoßfestigkeit
- Schallschutz
- Wärmedurchgangskoeffizient
- Strahlungseigenschaften
- Luftdurchlässigkeit
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