RubrikKostenplanung
Sicheres Kostenmanagement im gesamten Projektablauf
Für Bauplaner liefern die DIN 276 sowie die HOAI den gesetzlichen Rahmen für die Kostenplanung. Beide Regelwerke setzen ein digitales Kostenmanagement voraus, um die Projektabwicklung zu steuern und um eine Ermittlungsgrundlage für die Honorarberechnung zu schaffen. Bauplaner können damit außerdem die Baukosten während der gesamten Bauphase kontinuierlich überwachen.
SIRADOS Baudaten gewährleisten eine durchgängige Informationsweitergabe, vom Kostenrahmen bis zur Ausschreibung. Unsere klar nach DIN 276 aufgebauten Elemente für Neubau, Altbau und Tiefbau/GaLa bilden die Baukonstruktionen oder die technische Anlage eines Gebäudes ab. Sie erzielen die beste Kostensicherheit und rationalisieren Ihre Arbeitsabläufe.
Wirtschaftliche Risiken reduzieren mit präziser Kostenplanung nach DIN 276
Mit einer präzisen und fundierten Kostenplanung nach der SIRADOS Elementemethode liefern Sie Ihrem Auftraggeber die notwendigen Grundlagen für qualifizierte Entscheidungen und reduzieren so sein wirtschaftliches Risiko.
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Grundlage der Kostenplanung
Die Kostenplanung ist bei Bauprojekten besonders wichtig und zählt zu den grundlegenden Aufgaben eines Architekten. Denn neben den gestalterischen und konstruktiven Planungen muss das gesamte Konzept in einen bestimmten Kostenrahmen passen. Bauherren sind darauf angewiesen, so früh wie möglich verlässliche Zahlen zu den Baukosten zu bekommen. Gestaffelt nach Planungsphasen, dient die Kostenplanung eines Bauprojekts dazu, die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens zu gewährleisten. Für Bauherren bedeutet dies eine höhere Kostensicherheit und Kostentransparenz, die wichtig ist, um die verschiedenen Ausgaben im Detail nachvollziehen zu können. Dadurch werden Kostenkontrolle und effiziente Kostensteuerung erst ermöglicht. Fehlende Erfahrung bei der Kostenplanung kann dazu führen, dass wichtige Faktoren nicht berücksichtigt werden. Gerade bei Bauprojekten gibt es immer wieder Verzögerungen, die sich je nach Gebäudeart und Projektzielen stark unterscheiden können und dennoch in die Kostenplanung einfließen müssen.
Kostenermittlung nach DIN 276
Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Damit die Kostenplanung für Bauprojekte insgesamt vergleichbar und nachvollziehbar wird, findet die Baukostenermittlung nach den Vorgaben der DIN 276 statt. Sie ist die Grundlage für alle Leistungen zur Ermittlung der Baukosten, die als Grundleistung in der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgesehen ist.
Zu den wichtigen Baukosten, die nach der Kostenermittlung nach DIN 276 berücksichtigt werden müssen, zählen unter anderem Posten wie:
- Grundstückskosten (inklusive aller rechtlichen, steuerlichen oder technischen Nebenkosten und Erschließungskosten)
- Kosten für Bauwerkserstellung
- Kosten für Konstruktion und technische Anlagen
- Baunebenkosten
- Außenanlagen
Entsprechend dem Planungsfortschritt ist die DIN 276 in verschiedene Arten der Kostenermittlung unterteilt.
- Kostenrahmen
- Kostenschätzung
- Kostenberechnung
- Kostenvoranschlag
- Kostenanschlag
- Kostenfeststellung
Der Kostenrahmen ist das Ergebnis der gesamten Kostenermittlung, die zwischen Kostenvorgabe und Planungsvorgabe unterscheidet. Wichtig ist dabei eine konsequente Abstimmung zwischen Kostenplanung und Objektplanung, um den Projekterfolg sicherzustellen. Gerade Laien unterschätzen häufig die Anforderungen, die ein dynamischer Kostenplanungsprozess mit sich bringt.
Zu Beginn ist daher eine Vorplanung samt Kostenschätzung vorgesehen, die sich nach den Ergebnissen der LPH (Leistungsphase) 2 HOAI richtet. Die DIN 276 sieht die Kostenschätzung als Entscheidungsgrundlage über die Vorplanung an.
Als nächster Schritt wird die Kostenberechnung aufgestellt. Die Gliederung zu den Baukosten erfolgt dabei bis auf die 3. Ebene der Kostengliederung DIN 276. Die Kostenberechnung dient als Entscheidungsgrundlage für die Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI).
Der Kostenvoranschlag erfolgt auf Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) und Vergabevorbereitung (LPH 6 HOAI). Der detaillierte Kostenvoranschlag, der im Rahmen der LPH 5 entsteht, steht in einem Spannungsverhältnis zum Leistungsverzeichnis, das während der LPH 6 erstellt wird. Die hier aufgeführten Schätzpreise müssen laut Norm mit dem Kostenvoranschlag verglichen werden; etwaige Diskrepanzen sind entsprechend zu aktualisieren.
Sobald die Angebote vorliegen, ist der Kostenanschlag zu erstellen, der ebenfalls aktuell gehalten wird, je weiter das Projekt fortschreitet. Dieser Kostenanschlag dient gemäß DIN 276 der Entscheidung über die Vergabe und eigentliche Ausführung des Bauprojekts.
Die abschließende Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten. Sie wird in der LPH 8 HOAI im Rahmen der Objektüberwachung durchgeführt.
Zusammenhang zwischen den Leistungsphasen der HOAI und der DIN 276
Alle Stufen der Kostenermittlung sind eine Grundleistung der HOAI, die durch den Architekten bzw. Bauplaner zu erbringen ist. Zu den weiteren Leistungspflichten gehören beispielsweise die Erstellung eines bepreisten Leistungsverzeichnisses, die korrekte Mengenermittlung und die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Auch die Kennwerte, die in der Planung verwendet werden, dürfen keine unrealistischen Bezugsgrößen aufweisen. Für all diese und andere vertraglich vereinbarten Leistungspflichten haftet der Architekt, sollte sich die Kostenermittlung als mangelhaft herausstellen.
Ausdrücklich nicht verantwortlich ist der Planer für Kostenänderungen, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
- nicht vorhersehbare Änderungen der Rahmenbedingungen
- behördliche Auflagen, die in der Grundlagenermittlung nicht erkennbar waren
- Verzögerungen durch höhere Gewalt (dazu zählen z.B. auch Streiks)
- nicht vorhersehbare Baugrundrisiken
Daraus ergibt sich eine gewisse Toleranz, die bei der Kostenermittlung zu berücksichtigen ist. Das Ausmaß der erlaubten Abweichung richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Projekts und lässt sich daher nicht pauschal vorab beziffern.
Methoden der Kostenermittlung und ihre Vor- und Nachteile
Gerade bei der Konstruktion sogenannter Objektbauten, also größerer Gebäudekomplexe wie Hotels, Einkaufszentren oder Krankenhäuser, stehen den Bauplanern unterschiedliche Methoden zur Kostenermittlung zur Verfügung, die alle ihre besonderen Vorteile und Nachteile aufweisen.
Die Bauelementmethode sieht die Kostenermittlung über die Auflistung der verschiedenen Leistungspositionen (auch Bauelemente genannt) vor. Dabei werden beispielsweise für Außenwände sämtliche Leistungen des gesamten Wandaufbaus aufgelistet und basierend auf den Mengenanteilen zusammengerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob nach laufenden Metern oder nach Quadratmeter-Fläche berechnet wird. Diese Methode gilt bezogen auf den Aufwand und das Ergebnis als die beste Methode, da sie so gut wie keine Nachteile aufweist. Sie bietet eine hohe Genauigkeit, eine gute Übersichtlichkeit und ist insgesamt sehr effizient.
Die Kostenermittlung über Leistungspositionen gilt als sehr exakt, wenn eine entsprechende Planungstiefe vorliegt. Daher ist sie zumeist erst ab Leistungsphase 6 sinnvoll anwendbar. Der hohe Bearbeitungsaufwand macht diese Methode jedoch ineffizient und unübersichtlich.
Bei der Kostenermittlung über die BIM-Methodik gibt es zunächst viele Parallelen zur Bauelementmethode. Sie hat den Vorteil, dass die Mengen der einzelnen Bauelemente nicht separat ermittelt werden müssen, sondern ohnehin als Nebenprodukt der CAD-Planung anfallen. Allerdings erfordert die BIM-Methodik hierfür die exakte Zuordnung der Leistungspositionen zum jeweiligen Bauelement bzw. den CAD-Elementen. Nicht alle CAD-Softwarelösungen bieten eine reibungslose Umsetzung dieser Voraussetzungen an. Problematisch ist die BIM-Methodik, weil sogenannte „unsichtbare“ Leistungen (also solche, die kein Material benötigen) sehr leicht übersehen werden.
Kostenkontrolle
Elementarer Bestandteil der Baukostenplanung ist neben der eigentlichen Kostenermittlung die stetige Kostenkontrolle. Sie dient zur Feststellung möglicher Abweichungen und Überschreitungen der geplanten Kosten, die sich während der Umsetzung ergeben können. Die Kostenkontrolle allein bietet aber noch keine Steuerungsmöglichkeit.
Kostensteuerung
In der DIN 276 ist vorgegeben, dass die Baukosten nicht nur ständig kontrolliert und aktualisiert werden, sondern auch gesteuert werden sollen. Der Unterschied zwischen Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der, dass bei der Baukostensteuerung bereits im Vorfeld kostenrelevante Einflüsse erkannt werden können. Dies ermöglicht es den Planern, entsprechend zu agieren. Kostenkontrolle und Kostensteuerung sind direkt voneinander abhängig und müssen obendrein mit der Kostenermittlung abgeglichen werden.
Sichere Kostenplanung mit SIRADOS
Auf der Grundlage von SIRADOS Baudaten lassen sich detaillierte Kostenaussagen für alle Stufen und Verfahren der Kostenermittlung erzielen.
Ausschlaggebend dafür sind die enthaltenen Zuordnungen von Elementen und Positionen zu den Kostengruppen nach der DIN 276 – und natürlich die mitgelieferten marktgerechten Baupreise.
SIRADOS Kostenelemente bilden die Ebenen der DIN 276 als Makro-, Grob- und Feinelemente ab und gewährleisten einen durchgängigen Informationstransport von der Kostenschätzung über die Kostenberechnung bis zum Leistungsverzeichnis.
Elemente sind in allen SIRADOS Datenpaketen für Architektur enthalten und können in der Bedienoberfläche angepasst und gespeichert werden. Standardschnittstellen gewährleisten den Export in externe Programme.