Das Leistungsverzeichnis nimmt seinen Platz neben Angebotsanfrage und den Allgemeinen bzw. Besonderen Vertragsbedingungen ein und muss alle Leistungen enthalten, die später vertraglich für die Ausführung des Bauprojekts vereinbart werden sollen. Dabei können bestimmte Leistungen eines Gewerks in jeweils einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst werden. Auch die Zusammenfassung mehrerer Gewerke ist üblich, sofern es technisch sinnvoll ist, die Leistungen in einem Verzeichnis zu bündeln. Sogar die komplette Zusammenfassung aller Gewerke ist manchmal üblich, etwa wenn das Leistungsverzeichnis nur an einen Generalunternehmer bzw. ausführenden Auftragnehmer geht. Wichtig ist, dass im LV sämtliche Leistungen genau und vollständig aufgeführt werden.
Warum ist ein Leistungsverzeichnis sinnvoll?
Die Baubeschreibung enthält detaillierte Beschreibungen für die Umsetzung aller einzelnen Gewerke eines Bauvorhabens. Allerdings sind dort keine Preise für einzelne Leistungen aufgeführt, sondern allenfalls für Leistungsgruppen bzw. Leistungspakete. Die Preise einzelner Teilleistungen sind für die Vergleichbarkeit von Angeboten jedoch unbedingt notwendig, um die Transparenz zu gewährleisten und einen seriösen Anbieter identifizieren zu können. Damit alle Angebote vergleichbar bleiben und gleichzeitig Alternativen für die Ausführung berechnet werden können, ist die Zerlegung und Beschreibung in einzelne Teilleistungen im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses vorgesehen. Somit hat der Bauherr gegebenenfalls nicht nur die Möglichkeit, die Anbieter direkt miteinander zu vergleichen, sondern auch unterschiedliche Ausführungsvarianten zu berechnen.
Erstellt werden sollte ein Leistungsverzeichnis immer durch eine Fachkraft, also durch Architekten, Bauplaner oder andere Experten für Bauausschreibungen. Gerade im privaten Bereich wird dies von Bauherren oft vernachlässigt, was im Nachgang zu Diskussionen über die Ausführung und Kosten bestimmter Gewerke führen kann. Verlangt man beispielsweise im Haus eine Treppe, kann diese auf höchst unterschiedliche Weise (und zu unterschiedlichen Kosten) realisiert werden. Es macht also Sinn, auch Kleinigkeiten genau zu erfassen, um Unsicherheiten bei der Kalkulation zu eliminieren. Das notwendige Fachwissen über Art des Objektes, Art der Arbeit sowie geeignete Bieter, die man ansprechen möchte, muss vorhanden sein. Um einen entsprechenden Experten für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu finden, kann gegebenenfalls eine eigene Ausschreibung durchgeführt werden.
Unterschied zum Leistungsprogramm
Wenn eine Leistungsbeschreibung für ein Bauvorhaben erstellt wird, unterscheidet man zwischen Beschreibungen mit Leistungsprogramm und Leistungsverzeichnis. Dabei stellt das Leistungsprogramm lediglich eine allgemeine Beschreibung der durchzuführenden Aufgaben dar, die bei der Einschätzung der wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen helfen soll. Das Leistungsverzeichnis hingegen stellt immer eine komplette Beschreibung mit einer Auflistung aller Leistungen der gesamten Bauaufgabe dar. Das Leistungsprogramm lagert somit einen Teil der Planungsarbeit auf den Bewerber aus (z. B. bei der Kalkulation bezüglich Mengen und genauer Art der Ausführung). Dies ist dann zu empfehlen, wenn der Auftraggeber nicht über die fachliche Kompetenz verfügt, ein Leistungsverzeichnis in allen Bereichen vollständig bereitzustellen.
Welche Informationen muss ein Leistungsverzeichnis enthalten?
Im Normalfall wird bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses eine bestimmte Basisgliederung vorausgesetzt, die den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie den GAEB-Regelwerken entsprechen sollte. Der „Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ besteht aus unterschiedlichen Gremien, die für gemeinsame Standards für die Datenverarbeitung und den Datenaustausch im Bauwesen sorgen sollen. Die GAEB-Regeln umfassen unter anderem standardisierte Texte zur Bauleistungsbeschreibung für Neubauten, Instandhaltung und Sanierung sowie Texte und Regelwerke für die Beschreibung von Bauleistungen, den elektronischen Datenaustausch sowie des Leistungsverzeichnisses. Gerade für den Austausch der Angebotsanfragedatei ist wichtig, dass alle Beteiligten den gleichen Standard nutzen.
Die grundlegende Gliederung sollte nach GAEB wie folgt aussehen:
- Baulose
- Gewerk (Art der Leistung)
- Leistungstitel (Ort der Leistung)
- Beschreibung des Ziels einer Restaurierung und/oder Erhaltung
- Zeitraum für die Fertigstellung der Arbeiten
- Untertitel
- Teilleistungen in Form von Positionen, außerdem Index für Positionsübersicht
- Versicherungswert (ggf. Schätzung)
Zusätzlich sollten unabhängig von der jeweiligen Vergabeart Fristen für die Angebotsabgabe enthalten sein. Die Stelle, bei der das Angebot abgegeben werden soll, muss klar benannt werden. Außerdem muss festgelegt sein, ob eine Berechnung nach Stunden oder ein Festpreis gewünscht wird. Um alle Teilleistungen exakt zu identifizieren, werden innerhalb des Leistungsverzeichnisses sogenannte Ordnungszahlen (OZ) eingesetzt. Sie werden aufsteigend vergeben und ermöglichen die systematische Einordnung der Teilleistungen in das Leistungsverzeichnis und vereinfachen die spätere Bauabrechnung.
Nicht aufgeführt werden müssen übrigens alle Leistungen, die aufgrund der Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Sitte nach §2 Abs. 1 VOB/B ohnehin als Bestandteil der Leistung gelten. Insbesondere die Einhaltung formaler Voraussetzungen für die Auftragsvergabe muss bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Auftragswesen, kann aber auch für andere Bauvorhaben erforderlich sein.
Tabellarischer Aufbau des Leistungsverzeichnisses
Der generelle Aufbau des Leistungsverzeichnisses ist gemäß der verschiedenen Hierarchieebenen gegliedert, welche die jeweiligen Leistungsbereiche und Teilleistungsbereiche enthalten. Die bis zu fünf verschiedenen Ebenen beinhalten wiederum die einzelnen Positionen. Allerdings sind Hierarchieebenen nicht zwingend erforderlich, man kann ebenso eine einfache Liste aus Positionen erstellen. Je nach Bedarf können auch einzelne Gliederungsebenen weggelassen werden. Kern des Leistungsverzeichnisses ist jedoch stets ein tabellarischer Aufbau, der aus laufender Positionsnummer und der Mengenangabe in einer passenden Mengeneinheit besteht. Jede Position ist mit einem Lang- und Kurztext versehen, wobei Letzterer meist auch bei der Rechnung verwendet wird. Am Ende der Tabelle folgen Einheits- und Gesamtpreis, welcher sich wiederum aus der Menge und dem jeweiligen Einheitspreis berechnet.
Beispiel eines Leistungsverzeichnisses:
............................................................................................................................................................................................................
OZ |
Leistungsbeschreibung |
Menge ME |
Einheitspreis |
Gesamtbetrag |
02 |
Erdarbeiten |
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02.01 |
Erschwernisse, Bodenaushub |
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Bedarfsposition ohne Gesamtpreis |
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02.01.01 |
Hindernis, bewehrter Beton, im Boden, abbrechen |
0,010 m³ |
................€ |
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Hindernis aus bewehrtem Beton, im Boden, im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen. |
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02.02 |
Bodeneinbau, Auf- und Hinterfüllungen |
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02.02.01 |
Hinterfüllung Bauwerke, Lieferkies |
0,286 m³ |
................€ |
................€ |
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Hinterfüllung von Bauwerken (Fundamente und Kellerwände) mit Lieferkies, Material einbauen und lagenweise verdichten. Die Arbeiten sind nach Angaben der Bauleitung gemäß dem Baufortschritt durchzuführen. |
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02.03 |
Böschungssicherung |
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Bedarfsposition ohne Gesamtpreis |
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02.03.01 |
Böschung abdecken, Folie |
0,476 m² |
................€ |
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Böschung der Baugrube zur Sicherung gegen Tagwasser mit Polyethylenfolie, abdecken, einschl. windsicherer Befestigung, laufendem Unterhalt und späterer Beseitigung. |
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02.04 |
Oberbodenarbeiten |
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02.04.01 |
Oberboden abtragen, entsorgen, bis 30 cm |
0,476 m² |
................€ |
................€ |
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Oberboden über tragfähiger Bodenschicht, nicht brauchbar, in unterschiedlicher Dicke lösen, laden und abfahren. Aushubmaterial entsorgen. |
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02.04.02 |
Oberboden liefern, andecken |
0,143 m³ |
................€ |
................€ |
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Oberboden liefern, im Baustellenbereich verteilen und andecken. Oberbodenmaterial frei von sichtbaren Verunreinigungen, Steine > 5 cm, frei von Wurzelwerk, Unkräutern und Ästen mit Durchmesser über 2 cm. |
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02.05 |
Baugrubenaushub |
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02.05.01 |
Baugrubenaushub, leicht lösbarer Boden, mit Abfuhr |
0,953 m³ |
................€ |
................€ |
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Boden der Baugrube lösen, laden und Aushubmaterial abfahren, einschl. Grobplanum. Deponiegebühr gesondert. |
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02.06 |
Schürfgruben, Suchschlitze, Sicherung |
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Bedarfsposition ohne Gesamtpreis |
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02.06.01 |
Schürfgrube, Maschine/Handaushub, verfüllen |
0,014 m³ |
................€ |
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Schürfgrube als Maschinen-/ Handaushub für Bodenuntersuchung ab Geländeoberkante ausheben. Aushub seitlich lagern und nach Abschluss der Arbeiten verfüllen und verdichten. Mutterboden gesondert lagern und als oberste Schicht wieder andecken. Ausführung zeitlich vorgezogen gegenüber den Bauarbeiten, einschl. gesonderter Anfahrt. |
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Summe (Netto): |
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................€ |
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MwSt. 19,00%: |
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................€ |
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Summe (Brutto): |
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................€ |
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Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung
Bei Ausschreibungen, die nach VOB Teil A durchgeführt werden, ist das Leistungsverzeichnis die spezialisierte Form der Leistungsbeschreibung. Das LV ermöglicht durch die Gliederung in verschiedene Positionsarten eine flexible Angebotserstellung, wobei die Teilleistungen jeweils wirtschaftlich und technisch sinnvoll in Verbindung stehen oder vereinheitlicht sein müssen. Es macht also Sinn, nur Leistungen unter einer bestimmten Ordnungszahl zusammenzufassen, die aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit als gleichartig für die Preisbildung anzusehen sind. Leistungen, die nicht gleichartig sind, sollten nur dann zusammengefasst werden, wenn die einzelnen Teilleistungen keinen Einfluss auf die jeweilige Preisbildung der anderen Leistungen haben. Eine andere Möglichkeit, Leistungen zu bündeln, ist die sogenannte Mischposition, bei der mehrere Einzelvorgänge verschiedener Art zusammengefasst sind.
Werkzeuge zum Erstellen eines Leistungsverzeichnisses
Heutzutage werden Leistungsverzeichnisse digital am Computer erstellt. Sog. AVA-Programme sind die idealen Softwarelösungen für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Zusammen mit AVA-Programmen werden oft vorgefertigte Ausschreibungstexte angeboten, denn AVA-Software ohne Inhalt ist wie ein Auto ohne Benzin. Die Datensammlungen unterstützen Planer mit vorformulierten, normgerechten Texten bei der Erstellung eindeutiger, vollständiger, aktueller und rechtssicherer Leistungsbeschreibungen. Die LV-Erstellung wird damit komfortabler und sicherer. Standardisierte GAEB-Schnittstellen gewährleisten den fehlerfreien Datentransport der Leistungsverzeichnisse in div. Branchensoftware für die Baukalkulation und wieder zurück.
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