Neue DIN 276 in Update 03.2019 eingearbeitet

19. März 2019

Die neue DIN 276 beinhaltet eine vereinheitlichte Kostengruppengliederung für Hochbau und Ingenieurbau. Infrastrukturanlagen und Freiflächen wurden zusätzlich in die Norm aufgenommen. Somit ist es jetzt möglich, die Kosten aller Bereiche des Bauens in einer einheitlichen Kostenstruktur zu erfassen.

Hochhäuser, die sich im Rohbau befinden. Zusätzlich sieht man viele Kräne. alexbaumann / iStock / gettyimages

Im Dezember 2018 erschien die neue DIN 276. Diese ersetzt die bisherigen Normen:

  • DIN 276 - 1 Kosten im Bauwesen – Teil 1: Hochbau (12.2008) und
  • DIN 276 - 4 Kosten im Bauwesen – Teil 4: Ingenieurbau (08.2009).

Mit dem Update März 2019 stellen wir die Kostengruppen in den SIRADOS Baudaten auf die neue Norm um.Die Kostengruppen nach der alten DIN 276 werden weiterhin mitgeführt, da die HOAI zur Abrechnung auf den älteren Stand von 2008 verweist.

DIN 276 – Gratis Download

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Im Dezember 2018 erschien die neue DIN 276. Hier finden Sie eine Übersicht der Änderungen als gratis Download.

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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den Änderungen in der Kostengruppengliederung.

Kostengruppe 100 „Grundstück“

Untersuchungen und Wertermittlungen werden jetzt in separaten Kostengruppen erfasst (KG 125, 126). Maklerprovisionen stellen keine eigene Kostengruppe mehr dar. Sie sind jetzt unter KG 129 „Sonstiges zur KG 120“ zu erfassen.

Die Bezeichnung der KG 130 wurde redaktionell von „Freimachen“ auf „Rechte Dritter“ geändert und enthält weiterhin die Kosten für Abfindungen und Entschädigungen für bestehende Nutzungsrechte (z.B. Miet- und Pachtverträge) sowie das Ablösen von Lasten und Beschränkungen (z.B. Wegerechte, Grundpfandrechte, Baulasten).

Kostengruppe 200 „Vorbereitende Maßnahmen“

Die Bezeichnung der KG 200 wurde redaktionell von „Herrichten und Erschließen“ auf „Vorbereitende Maßnahmen“ geändert.

In der KG 210 können Kosten für die Kampfmittelräumung und für kulturhistorische Funde erstmals als eigene Kostengruppen (KG 215, 216) erfasst werden.

In der KG 220 „Öffentliche Erschließung“ sollen Kostenzuschüsse und Anschlusskosten jetzt getrennt ausgewiesen werden.

In der Kostengruppe 240, deren Bezeichnung redaktionell von „Ausgleichsabgaben“ auf „Ausgleichsmaßnahmen und –abgaben“ geändert wurde, können nun das Umsetzen und das Ablösen von Verpflichtungen, z.B. aus Artenschutz, Naturschutz, Stellplätzen und Baumbestand, separat in Kostengruppen erfasst werden. In der Kostengruppe 241 sind Ausgleichsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück nicht zu berücksichtigen. Diese sind in den betreffenden Kostengruppen zu erfassen.

In der Kostengruppe 250 „Übergangsmaßnahmen“ ist präzisiert, dass bei Bauprojekten im Bestand hierzu auch die Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit, z.B. Kosten für Umzug und Miete, gehören.

Kostengruppe 300 „Bauwerk – Baukonstruktionen“

In der Kostengruppe 310, deren Bezeichnung redaktionell von „Baugrube“ auf „Baugrube/Erdbau“ geändert wurde, kann nun in der neuen KG 314 „Vortrieb“ der Erdausbruch unter Tage einschließlich Stützung und Sicherung separat erfasst werden.

In der Kostengruppe 320 „Gründung, Unterbau“, deren Bezeichnung redaktionell um den Unterbau erweitert wurde, wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.

In der Kostengruppe 330, deren Bezeichnung redaktionell von „Außenwände“ auf „Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen“ erweitert wurde, wurden im Wesentlichen die Bezeichnungen der Kostengruppen der dritten Ebene redaktionell angepasst. Zum Beispiel wurde „Außentüren und -fenster“ geändert in „Außenwandöffnungen“ (KG 334). In die Anmerkungen zu diesen Kostengruppen wurden Glasfassaden und Wandbegrünungssysteme aufgenommen, die in den KG 334 bzw. 336 zu erfassen sind.

Analog wurde die Kostengruppe 340 redaktionell von „Innenwände“ auf „Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen“ erweitert und die Bezeichnungen der weiteren Kostengruppen der dritten Ebene wurden redaktionell angepasst.

In der Kostengruppe 360 „Dächer“ können Kosten für elementierte Konstruktionen und Lichtschutz erstmals als eigene Kostengruppen (KG 365, 366) erfasst werden.

Neu eingefügt wurde die Kostengruppe 370 „Infrastrukturanlagen“. Hier sind die Kosten eigenständiger Bauwerke von Infrastrukturanlagen für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, den Wasserbau sowie die Ver- und Entsorgung zu erfassen, soweit diese nicht in den KG 330 bis 360 erfasst werden können. Die bisherige Kostengruppe 370 ist jetzt Kostengruppe 380.

In der Kostengruppe 380 „Baukonstruktive Einbauten“ können Kosten für landschaftsgestalterische Einbauten, mechanische Einbauten, Einbauten in Konstruktionen des Ingenieurbaus sowie Orientierungs- und Informationssysteme erstmals als eigene Kostengruppen (KG 383 bis 386) erfasst werden.

Kostengruppe 400 „Bauwerk – Technische Anlagen“

Hier wurden lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen und Umnummerierungen vorgenommen. Neu sind die Kostengruppen 424 „Verkehrsheizflächen“ (Fahrbahnbeheizung, Weichenheizung, Flugfeldbeheizung), 447 „Fahrleitungssysteme“, 466 „Hydraulikanlagen“ (z.B. für Toranlagen und Schleusen), 477 „Verfahrenstechnische Anlagen, Wasser, Abwasser und Gas“ und 478 „Verfahrenstechnische Anlagen, Feststoffe, Wertstoffe und Abfall“. Diese beiden KG sind im Zusammenhang mit der Kostengruppe 380 zu sehen und enthalten die Kosten für die Verfahrenstechnik zu den dort erfassten Konstruktionen.

Kostengruppe 500 „Außenanlagen und Freiflächen“

Die Kostengruppe, bisher nur mit „Außenanlagen“ bezeichnet, wurde neu gefasst, sodass sie sich nun auf Außenanlagen, selbstständige Freianlagen (unabhängig von Bauwerken), Verkehrsanlagen und selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erstreckt.

Dies führt zu einer komplett neuen Struktur sowohl der zweiten Ebene als auch der dritten Ebene. Neu ist die Erfassung von Oberbauten und Deckschichten von Flugplatzflächen (KG 538). Separat ausgewiesen sind zudem Dränagen (KG 525), Orientierungs- und Informationssysteme (KG 563) sowie Befestigungen für Wasserflächen, z.B. Kies-, Schotter- oder Wasserbausteinbettungsschichten (KG 581).

Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunstwerke“

Die beiden KG „Allgemeine Ausstattung“ und „Besondere Ausstattung“, bisher KG der dritten Ebene, wurden zu KG 610 bzw. 620 der zweiten Ebene.

Neu eingeführt wurde die Kostengruppe 630 „Informationstechnische Ausstattung“, in der z.B. Server, PCs und periphere Geräte und Zubehör zu erfassen sind.

Die KG 620 „Kunstwerke“ wurde nach hinten geschoben, ist jetzt KG 640 und ihre Bezeichnung wurde redaktionell in „Künstlerische Ausstattung“ geändert.

Neu eingeführt wurde am Ende der KG 600 die Kostengruppe 690 „Sonstige Ausstattung“, in der z.B. Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln und Werbeanlagen zu erfassen sind.

Kostengruppe 700 „Baunebenkosten“

Hier wurden im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen und Umnummerierungen vorgenommen. Separat in der KG 710 ausgewiesen sind jetzt in den KG 714 und 715 die Kosten für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“ sowie „Vergabeverfahren“.

Die Kostengruppe 730, vormals „Architekten- und Ingenieurleistungen“, heißt jetzt „Objektplanung“. Neben einer Straffung der Planungsleistungen (nur noch getrennte Erfassung nach „Gebäude und Innenräume“ sowie „Freianlagen“, KG 731, 732, Entfall der alten KG 735 „Tragwerksplanung“) sind jetzt separat ausgewiesen die Leistungen zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (KG 733, 734), um dem erweiterten Anwendungsbereich der Norm Rechnung zu tragen.

Die Kostengruppe 740, vormals „Gutachten und Beratung“, heißt jetzt „Fachplanung“. Die innerhalb der KG 740 vorgenommenen Änderungen sind redaktioneller Natur. Die Kosten der Tragwerksplanung sind nunmehr als KG 741 zu erfassen und nicht mehr im Bereich der Objektplanung der KG 730. Gutachten und Beratung fallen nicht mehr in die KG 740. Ihre Kosten sind jetzt in KG 760 „Allgemeine Baunebenkosten“ (vormals KG 770) unter KG 761 zu erfassen.

Die bisherige Kostengruppe 760 „Finanzierungskosten“ der zweiten Ebene ist jetzt als eigene Kostengruppe 800 „Finanzierung“ der ersten Ebene ausgewiesen.

Die Kostengruppe 770 „Allgemeine Baunebenkosten“ trägt jetzt die Nummer 760.

In der dritten Ebene der Kostengruppe 790 „Sonstige Baunebenkosten“ ist erstmals als KG 791 die Bestandsdokumentation, d.h. die Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation (z.B. Vermessung, Fachdatenerhebung) als Grundlage für die Nutzung ausgewiesen.

Kostengruppe 800 „Finanzierung“

Hier sind (mit kleineren redaktionellen Änderungen) alle Kosten der bisherigen KG 760 enthalten. Gebühren für Zahlungsbürgschaften sind erstmals als separate Kostengruppe 840 „Bürgschaften“ ausgewiesen.


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