HBCD in Polystyrol – Sondermüll?

24. Juli 2017

Polystyrolartigen Baustoffe werden als "gemischter Bauschutt" entsorgt. Seit Oktober 2016 gelten sie als Sondermüll und sollten dementsprechend entsorgt werden. Die Frist wurde aber bis 31.12.2017 verlängert. Bis zu diesem Datum werden HBCD-haltige Materialien wie Styropor nicht als Sondermüll betrachtet.

Ein Stapel weißer, rechteckiger Schaumstoffplatten, die ungleichmäßig gestapelt sind. Einige Platten wirken leicht abgenutzt oder verfärbt. Sonnenlicht wirft Schatten auf sie und hebt ihre strukturierten Oberflächen vor einem einfachen Hintergrund hervor. Detailfoto / iStock / Thinkstock

Autor: Dipl.-Ing. (Arch.) Petra Derler

Wärmedämmverbundsystemen

Polystyrol wird insbesondere bei der Verwendung innerhalb von Wärmedämmverbundsystemen regelmäßig ein sog. Flammschutz beigefügt, welcher eine Brandausbreitung deutlich verlangsamen soll.

Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD) wurde als Flammschutz in sehr vielen Produkten eingesetzt. Wegen seiner in großem Maße umweltschädigenden Eigenschaften wurde das Mittel in der EU bereits 2008 als besorgniserregend eingestuft (EU-Chemikalienverordnung REACH), seit 2013 gilt es als langlebiger organischer Schadstoff (POP). Ein weltweites Herstellungs- und Verwendungsverbot ist 2014 erlassen worden.

Innerhalb der EU darf HBCD seit 21.08.2015 als geregelter Bestandteil nur noch in zugelassenen Systemen und Anwendungsfällen eingesetzt werden. Über die Zulassung entscheidet die Europäische Kommission. Hersteller von Dämmsystemen sind angewiesen, HBCD zu ersetzen. Jedoch dürfen HBCD-haltige Produkte gemäß der REACH-Verordnung von 2008 noch bis 21.08.2017 verwendet werden.

Entsorgungsproblematik

Bisher können alle polystyrolartigen Baustoffe nach dem Ausbau als „gemischter Bauschutt“ entsorgt werden. Eigentlich sollten gemäß der Verschärfung der Abfallverzeichnis-Verordnung bereits ab Oktober 2016 alle HBCD-haltigen Baustoffe als Sondermüll betrachtet und entsprechend entsorgt werden. Nachdem jedoch bisher nur wenige Anlagen über die Genehmigung zur fachgerechten Entsorgung verfügen, wurde die Frist verlängert.

Neu: Fristverlängerung bis 31.12.2017

Bis zu diesem Datum werden HBCD-haltige Materialien wie Styropor nicht als Sondermüll betrachtet. Sie können bis Ende 2017 als normale Bauabfälle eingestuft und entsorgt werden. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers können in der Zeit bis zum Fristablauf bundesweit einheitliche Anforderungen für eine geeignete Art der Entsorgung geschaffen und umgesetzt werden.

Ungeklärte Fragen

Detaillierte Fragen hinsichtlich der Entsorgung sind weiterhin ungeklärt. Das gilt nicht nur für mögliche Folgekosten, sondern betrifft auch Punkte wie z.B.:

  • Wer darf z.B. eine belastete Fassade zurückbauen, und welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu berücksichtigen?
  • Wie ist festzustellen, ob überhaupt HBCD vorhanden ist?
  • Kann das Material recycelt werden?

Vor-Ort-Bestimmung

In der Regel wird HBCD-haltiges Material nur selten durch eine Kennzeichnung eindeutig nachzuweisen sein. Man wird im Zweifelsfall altes Polystyrolmaterial insgesamt als Sondermüll behandeln und „sauberes“ PST nicht dem Recycling zuführen können. Daher wird an einer Möglichkeit gearbeitet, HBCD vor Ort zerstörungsfrei nachweisen zu können.

Recycling

Bei der bisher üblichen Verbrennung in Sondermüllanlagen wird HBCD zusammen mit dem Polystyrol vollständig vernichtet, lediglich enthaltenes Brom wird als Salz aufgefangen. Ein Recycling der belasteten Polystyrole, ähnlich den unbelasteten, wäre möglich. Das basiert auf dem sog. „CreaSolv®-Prozess“. Das in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut erarbeitete System löst fremde Bestandteile aus dem zu recycelnden Material. Dadurch kann dann auch belastetes Polystyrol wiederverwertet werden. Bisher allerdings sind die Mengen anfallender HBCD-haltiger Stoffe jedoch noch zu gering, um das zu einer verpflichtenden Maßnahme zu machen. Es ist anzunehmen, dass die steigenden Anteile HBCD-haltiger Materialien in Zukunft ein entsprechendes Umdenken nach sich ziehen werden.

Alternativen zu HBCD

Eine von vielen PST-Herstellern bereits angewendete Flammschutzalternative ist das sog. „PolyFR“. Dabei handelt es sich um einen thermoplastischen Kunststoff, ähnlich EPS, wegen seiner chemischen Zusammensetzung als Flammschutz geeignet. Gemäß bisher vorliegenden Studien gelten PolyFr-Stoffe als ein optimierter Ersatzflammschutz mit bisher nicht erkennbaren Umwelt- oder anderen Schädigungen. Eine Unbedenklichkeitserklärung seitens des Umweltbundesamts als anerkannter Ersatz liegt allerdings bisher nicht vor.

Eine grundsätzlich andere, nachhaltige und absolut unbedenkliche Alternative ist die Verwendung von Dämmstoffen, denen Flammschutzmittel auf Molke- oder Sodabasis hinzugefügt wurden.

Beispielhafte Leistungspositionen von SIRADOS mit aktuellen Baupreisen:

Wärmedämm-Verbund. abbrech, PS bis 100 ME KG Von Mittel Bis Zeit

m2 395 17,00 21,50 28,40 0,400

Wärmedämm-Verbundsystem mit Putz abbrechen und entsorgen.
Putzart: …..
Beschichtung: …..
WD-Verbundsystem: Polystyrol (EPS)
Dicke: bis 100 mm

Wärmedämm-Verbund. abbrech, PS bis 300

ME KG Von Mittel Bis Zeit

m2 395 24,60 30,80 37,50 0,400

Wärmedämm-Verbundsystem mit Putz abbrechen und entsorgen.
Putzart: …..
Beschichtung: …..
WD-Verbundsystem: Polystyrol (EPS)
Dicke: bis 300 mm

XPS-Dämmung abbrechen, Gründung

ME KG Von Mittel Bis Zeit

m2 394 40,20 49,80
58,95 1,000

Wärmedämmung von Gründungsbauteilen ausbauen und entsorgen.
Bauteil : …..
Einbausituation : …..
Wärmedämmung : Polystyrol extrudiert (XPS)
Dämmdicke : …..

Beitrag Teilen
sirados.de parallax-scrolling
Sirados Demoversion