Kein Anspruch auf Architektenhonorar bei Überschreitung des Kostenrahmens
Liegt der Architekt bei seiner Planung weit über den vorgegebenen Kosten des Bauherrn, kann sein Anspruch auf sein Honorar entfallen. Somit ist der Architekt ist verpflichtet, sich an die Kostenvorgaben vom Bauherrn zu halten, sonst droht dem Architekten im schlimmsten Falle sogar Schadensersatz.